Notarkosten
Gesetzlich festgelegte Gebühren
Notarinnen und Notare sind gesetzlich verpflichtet, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegten Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Individuelle Preisabsprachen sind nicht erlaubt. Die korrekte Gebührenerhebung wird regelmäßig von den zuständigen Behörden überprüft.
Soziales Gebührensystem
Das Notarkostenrecht sorgt dafür, dass notarielle Leistungen für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich bleiben. Manche Tätigkeiten werden dabei nicht kostendeckend abgerechnet, damit auch bei kleineren oder weniger wertvollen Geschäften eine notarielle Beratung möglich ist.
Beratung inklusive
Die Beratung und die Erstellung von Vertragsentwürfen sind bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten – unabhängig davon, wie aufwendig der Fall ist oder wie viele Gespräche stattfinden.
Büro
Hauptstraße 23a
77704 Oberkirch
Kontakt
| Telefon | +49 (0) 7802 70797 - 0 |
| Fax | +49 (0) 7802 70797 - 15 |
| info@sigwarth-notar.de |
Öffnungszeiten
| Mo. – Do. | 8:30–12:00 Uhr 13:30–17:00 Uhr |
| Freitag | 8:30–12:00 Uhr 13:30–15:00 Uhr |
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.