Immobilien
Immobilienkauf und -verkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für die meisten Menschen zu den wirtschaftlich bedeutendsten Entscheidungen. Oft werden erhebliche Vermögenswerte eingesetzt und zusätzlich Finanzierungen aufgenommen. Umso wichtiger ist eine rechtssichere und ausgewogene Abwicklung.
Die Rolle des Notars
Die Mitwirkung der Notarin bzw. des Notars stellt sicher, dass beide Vertragsparteien umfassend beraten werden und Risiken vermieden werden. Der Notar erstellt einen ausgewogenen Kaufvertragsentwurf, erläutert die Regelungsmöglichkeiten und begleitet den gesamten Vorgang – von der Einholung notwendiger Unterlagen bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Dabei wird insbesondere sichergestellt, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt sind: Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn der Erwerb der Immobilie gesichert ist, und umgekehrt verliert der Verkäufer sein Eigentum nicht ohne Zahlung.
Was im Kaufvertrag geregelt wird
Zu den zentralen Regelungen eines Kaufvertrags gehören unter anderem:
- Absicherung von Käufer und Verkäufer
- Umgang mit bestehenden Belastungen
- Gewährleistung für Mängel
- Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten
- Regelung von Erschließungskosten und Vermessung
Finanzierung und Ablauf
Wichtig ist zudem, dass die Finanzierung vor der Beurkundung geklärt ist. Der Notar stimmt die Fälligkeit des Kaufpreises auf die Auszahlung des Darlehens ab. In diesem Zusammenhang kann auch die Bestellung von Grundpfandrechten (z. B. Grundschuld) direkt mitbeurkundet werden.
Online-Formulare
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